Parkordnung - Was es zu beachten gilt!

Wir heißen Sie herzlich willkommen im Tiererlebnispark Müritz und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Zum Schutz unserer Tiere, Anlagen und Ihnen bitten wir um Beachtung nachfolgender Parkordnung, die für alle Gäste verbindlich ist!
Mit dem Betreten des Tierparkgeländes erkennt der Besucher diese Parkordnung an, die im Eingangsbereich des Tiererlebnisparks für jedermann sichtbar aushängt.
Bei Nichtbefolgen der Parkordnung und/oder der Anweisungen des Parkpersonals sowie bei Gefährdung unserer Tiere oder der allgemeinen Sicherheit, behalten wir uns vor, den betreffenden Personen den weiteren Aufenthalt im Tiererlebnispark zu untersagen und ein Hausverbot zu erteilen.
Die Angestellten des Tiererlebnisparks üben im Auftrag der Geschäftsleitung das Hausrecht aus und sind befugt, im Einzelfall entsprechende Anordnungen zu treffen.
Das Betreten des Tierparkgeländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!

Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten!

All unsere Tiere erhalten, dass ihrer Art entsprechende Futter in stets ausreichender Menge. Jegliches zufüttern durch Besucher ist nicht notwendig
Ausnahmen bestehen an speziell hierfür ausgewiesenen Futterplätzen für Besucher, es ist jedoch nicht gestattet, selbst mitgebrachtes Futter zu verwenden.
Erwerben Sie bitte an der Kasse speziell erhältliches Futter, welches durch die Geschäftsleitung geprüft und freigegeben ist.

Das Anfassen und Streicheln der Tiere ist strikt untersagt!

Klopfen Sie nicht gegen Scheiben oder versuchen auf andere Art die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist strikt verboten!

Abfall ist grundsätzlich in die dafür vorgesehen Behälter zu entsorgen!

Wir bitten Sie, unsere Anlagen sauber zu halten! Werfen Sie bitte keine Abfälle und sonstige Gegenstände in die Freiluft- oder Wassergehege. Bedenken Sie bitte, dass zum Beispiel Kleinteile wie Münzen, Plastikteile oder ähnlichem bei Aufnahme durch die Tiere zum Ersticken führen kann.

Verlassen Sie nicht die Wege!

Ein Betreten der Gehege ist generell untersagt!
Das Besteigen von Zäunen, Absperrungen und sonstigen Anlagen jeglicher Art ist ausdrücklich verboten, dies kann zu plötzlichen und unerwarteten Reaktionen unserer Tiere führen! Ebenso bitten wir Sie, unsere Außenanlagen mit ihren Bepflanzungen jeglicher Art abseits der Wege nicht zu betreten. Bedenken Sie bitte auch, dass diverse Ziersträucher und Pflanzen auf unserem Gelände hochgiftig für unsere Tiere sind!

Halten Sie ausreichend Abstand zu den Tieren!

Genügend Abstand heißt, dass weder Sie das Tier noch das Tier Sie erreichen könnte. Dies sind mindestens 70cm. Sollten sie diese Distanz unterschreiten, so haftet der Betreiber nicht für entstehende Schäden.

Das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Inlineskates oder ähnlichen Geräten ist auf dem gesamten Tierparkgelände verboten!

Bitte stellen Sie entsprechende Geräte vor Betreten des Parks ab und sichern Sie diese. Bei Verlust oder sonstigen Schäden haftet der Betreiber des Tiererlebnisparks nicht!

Mitgebrachte Hunde sind generell an der kurzen Leine zu führen, lange Laufleinen sind verboten!

Das Mitbringen von Tieren anderer Art ist untersagt! Wir bitten Sie dringend, darauf zu achten, dass sich Ihre Hunde nicht losreißen können und unsere Tiere weder jagen noch anbellen! Ebenso bitten wir unaufgefordert um Entsorgung von Hundekot oder dergleichen.

Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten des Tiererlebnisparks nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet!

In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigten entstehen. Die Aufsichtspflicht der aufsichtführenden Personen gilt auch für das Streichelgehege und begehbare Anlagen.
Personen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen einer ständigen Aufsicht bedürfen, ist das Betreten des Tierparkgeländes nur unter Aufsicht erlaubt!

Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet!

Wir möchten Sie bitten, entsprechende Rücksicht auf andere Besucher unseres Parks zu nehmen und deren Privatsphäre zu respektieren!
Die Nutzung von Bildern und Filmen für kommerzielle Zwecke jeglicher Art bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Tiererlebnisparks. Bitte nehmen Sie bereits im Vorfeld hierzu Kontakt auf!
Verstöße gegen das Urheberrecht werden entsprechend geahndet!

Bei Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Besucherordnung resultieren, übernimmt der Betreiber des Tiererlebnisparks keine Haftung!

Bei Verstößen gegen die Parkordnung mit daraus resultierenden Schäden behält sich der Betreiber vor, entsprechenden Schadensersatz einzufordern!
Für die Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebes ist den Weisungen des Tierpark-Personals strikt Folge zu leisten!
Besucher mit Dauerkarten haben sich entsprechend auszuweisen, eine Übertragung auf andere Personen ist nicht zulässig!

Es gelten die allgemeinen feuerpolizeilichen Vorschriften!

Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den Tierhäusern/Gehegen und allen anderen ausgewiesenen Orten und Plätzen. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Gelände des Tiererlebnisparks verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden.